Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staatstheater Braunschweig (im folgenden Theater) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden Besucher). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden »AGB«) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abos gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für AbonnentInnen gelten ergänzend die Abo-Bedingungen.

1.3 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

§ 2 Eintrittspreise und Ermäßigungen

2.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Monatsspielplan, dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse ersichtlich.

2.2 Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf unserer Website und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

2.3 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Ermäßigungsberechtigung muss im Original vorgelegt werden.

2.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

2.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

2.6 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Eintrittskartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte (Tarifzone 40) im öffentlichen Nahverkehr (Braunschweiger-Verkehrs- GmbH) zu nutzen. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Besucher und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der Braunschweiger-Verkehrs-GmbH gelten.

2.7 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

 

§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

3.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Besucher als Bestätigung eine Kunden- bzw. Auftragsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per E-Mail) mitgeteilt wird.

3.2 Der Kartenkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Soweit das Staatstheater Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, gilt § 312 g Ziffer 9 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistung kein Widerspruchsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

3.3 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.

3.4 Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten (3,50 €) beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3.5 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

3.6 Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird.

3.7 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende bzw. bei Verlassen des Veranstaltungsortes.

3.8 Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung – im Haus Drei jeweils 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.

 

§ 4 Gutscheine und besondere Angebote

4.1 Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.

4.2 TheaterCard und StarterCard: Die TheaterCards und StarterCards sind Rabattkarten. Diese TheaterCards und StarterCards sind kostenpflichtig und berechtigen den Inhaber zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten. Sie sind jeweils ab Kaufdatum für zwölf Monate gültig. Die TheaterCard und StarterCard ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Kombination von TheaterCard oder StarterCard und anderen Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Diese TheaterCards und StarterCards gelten nicht bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen und Premieren.

4.3 TheaterBonusCard: Bei der TheaterBonusCard handelt es sich um eine kostenfreie Bonuskarte. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Voraussetzung für den Erhalt der TheaterBonusCard ist die Zustimmung des Inhabers zum Erhalt des Newsletters des Staatstheaters sowie die vollständige Angabe sämtlicher kundenrelevanter Daten (insbesondere: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Der Inhaber erhält bei der Abholung der Card einen Gutschein über 5,00 € und erwirbt bei jedem Kauf einen Bonus in Höhe von 3 % des getätigten Umsatzes. Der Bonus wird am Ende einer jeden Spielzeit dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann in der darauf folgenden Spielzeit für den Erwerb von Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Einsatz der TheaterBonusCard beim Erwerb eines Abonnements ist ausgeschlossen.

4.4 Das Theater behält sich weitere Angebote vor.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen.

5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

5.3 Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

Sollte der Tausch von Eintrittskarten im Ausnahmefall gewährt werden, so ist dies nur in einen anderen Termin derselben Produktion möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kartenpreises erhoben.

6.2 Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.

6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung, vorliegen, andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u.ä.) wird kein Ersatz gewährt.

6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.

6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abo-Vorstellungen.

6.6 Aufführungsbedingt kann es dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch für Sichtverlust auf die Übertitelung besteht nicht. Das Staatstheater ist berechtigt, vor der ersten Reihe im Orchestergraben weitere Stuhlreihen aufzustellen oder auch sonstige Platzveränderungen vorzunehmen, falls dies aus künstlerischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

6.7 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

 

§ 7 Beginn / Einlass

7.1 Die Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.

7.3 Für Rollstühle stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Besucher auf einen solchen Platz angewiesen ist.

 

§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort sind das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

9.1 Die Generalintendantin und der Verwaltungsdirektor üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.

9.2 Besucher können einer laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Mobiltelefone, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet, Ausnahme sind Blindenführhunde.

9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.

9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie deren Verzehr in den Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt.

 

§ 10 Garderobe

10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

10.2 Das Theater übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 1.000,00 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Theater einen angemessenen Geldersatz verlangen.

 

§ 11 Fundsachen

1.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. 

 

§ 12 Haftung / Schadensersatz

12.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

12.2 Schadenersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

12.3 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

§ 13 Datenschutz

Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Besuchers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen.

 

§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Braunschweig, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

§ 15 Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 01.08.2017 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

 

Braunschweig, Juli 2017
Die Geschäftsführung