Abonnements

Abobedingungen 2023/24 zum Download.

 

 

1. Allgemeines

 

1.1 Für das Große Haus und das Kleine Haus des Staatstheaters Braunschweig stehen verschiedene Abo-Serien zur Auswahl. Die Abos umfassen in jeder Spielzeit eine von der Abonnementsart abhängige Zahl an Vorstellungen.

 

1.2 Jede:r Abonnent:in bucht einen Platz in einer ausgewählten Abo-Serie. Die Vorteile eines Abos, Preise, Termine und ausgewählten Veranstaltungen der Serien sind den allgemeinen Publikationen des Staatstheaters zu entnehmen.

 

2. Dauer und Kündigung

 

2.1 Das Abo wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abo kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden. Beträgt die Laufzeit des Abos bis zum Ende der laufenden Spielzeit weniger als 6 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende der folgenden Spielzeit.

 

2.2 Der Vertrag verlängert sich zu den jeweils geltenden Bedingungen um eine zweite Spielzeit, wenn er nicht bis zum 31.05. der ersten Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Mit Beginn der dritten Spielzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

3. Platzreservierung

 

3.1 Für jede:n Abonnent:in wird im Rahmen des gewählten Abos ein Platz gebucht. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den/die Abonnent:in entsprechend seiner/ihrer gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen.

 

3.2 Der Wechsel auf einen anderen Platz bzw. in eine andere Abo-Serie kann vom Abonnenten schriftlich bis zum 31.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Tausch während der laufenden Spielzeit ist grundsätzlich nicht möglich.

 

4. Preise, Zahlung

 

4.1 Der Preis für das gewählte Abo ist der Rechnung zu entnehmen. Preisanpassungen werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekanntgegeben und damit Bestandteil der Vereinbarung.

 

4.2 Der/die Abonnent:in erhält zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit den Abo-Unterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abo wird zum 31.10. der laufenden Spielzeit fällig. Sollte das Abo nach dem 31.10. abgeschlossen werden, ist der Gesamtbetrag 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen zu entrichten. Das Abo kann bar, mit EC- oder Kreditkarte, per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Bei SEPA-Lastschrifteinzug ist die Zahlung in drei Raten möglich. (Lastschrifttermine: 15.10., 15.12., 15.02.)

 

4.3 Schüler:innen und Studierende bis 30 Jahre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolvent:innen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Arbeitslose und Schwerbehinderte ab 50% erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf das eigene Abo einen Preisnachlass von 50%. Der Nachweis ist jährlich bis zum 01.08. vorzulegen. Die Ermäßigungsregeln gelten nicht für Premieren.

 

5. Kundendaten

 

5.1 Änderungen der Kundendaten wie Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Theater schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.

 

5.2 Im Rahmen Ihres Abonnements senden wir Ihnen regelmäßig Informationen über Vorverkäufe, Highlights im Theaterprogramm und andere Theaterinformationen per Brief- und E-Mail-Newsletter zu.

Sie haben im Rahmen des Abonnements die Möglichkeit, jederzeit in schriftlicher oder elektronischer Form Widerspruch gegen die Zusendung dieser Informationen einzulegen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte an:

Staatstheater Braunschweig

Besucherservice

Am Theater

38100 Braunschweig

E-Mail: besucherservice@staatstheater-braunschweig.de

 

6. Umtauschrecht

 

6.1 Ist ein/e Abonnent:in verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann diese kostenpflichtig (1,00 €) getauscht werden, wenn der Ausweis bis spätestens 14:00 Uhr des Vorstellungstages, für Sonn-, Montags-, und Feiertagsvorstellungen entsprechend am vorherigen Werktag, beim Besucherservice vorliegt. Ein Tausch bis zum oben genannten Zeitpunkt ist auch per E-Mail möglich, sofern aus dieser der konkrete Tauschwunsch zu ersehen ist. Über den Web-Shop ist der Tausch bis 5 Stunden vor Vorstellungsbeginn möglich, auch für Vorstellungen an Sonn- und Feiertagen. Für den Tausch wird ein Tauschgutschein ausgegeben.

 

6.2 Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung an der Tages- oder Abendkasse einzulösen. (Ausnahmen sind Sonderveran-staltungen wie z. B. Gastspiele).

 

7. Abo-Ausweis

 

7.1 Die Ausweise werden rechtzeitig zu Beginn der Spielzeit verschickt. Der Ausweis gilt als Dauereintrittskarte und ist dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Der Verlust ist dem Besucherservice unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (2,50 €).

 

7.2 Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei preisermäßigten Abos nur dann, wenn beim Empfänger die Voraussetzung für eine Ermäßigung vorliegt.

 

7.3 Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert mit dem Abo-Ausweis vorzuzeigen.

 

8. Änderung des Spielplanes u. ä.

Änderungen des Spielplanes und/oder Verlegung der Abo-Vorstellung bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhält der/die Abonnent:in die Möglichkeit, die Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung seiner/ihrer Wahl (Ausnahmen sind Sonderveranstaltungen wie. z. B. Gastspiele).

 

9. Ausfall von Vorstellungen, Vorstellungsabbruch

 

9.1 Bei Vorstellungsausfall wegen Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.

 

9.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.

 

10. Versäumte Vorstellungen

 

Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet.

 

11. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Staatstheaters Braunschweig sind Bestandteil des Vertrages.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Braunschweig.

 

13. Inkrafttreten

 

Diese Bedingungen gelten ab der Spielzeit 2023/24.

Braunschweig, Juli 2023

Die Geschäftsführung